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Staatliche Wohnbauförderung

Seit dem 1. Januar 2006 ist in Deutschland die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle beschlossene Sache. Auch die Eigenheimzulage für Aus- und Erweiterungsbauten wurde ersatzlos gestrichen. Ziel ist die Integration von selbstgenutztem Wohneigentum als Säule privater, geförderter Altersvorsorge. Vor allem Familien mit Kindern sollen u. a. mit Hilfe der KfW-Bank günstige Möglichkeiten erhalten, Wohneigentum zu bilden.

Alle bis zum 31. Dezember erfassten, langjährig geplanten Vorhaben sind von dieser Abschaffung nicht betroffen: Jeder, der bis zum Jahresende 2005 seinen Bauantrag gestellt oder einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, profitiert weiter von der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz.

Für laufende Förderungen solch längerfristiger Projekte beträgt die so genannte Grundförderung sowohl bei Gebraucht- als auch Neubauten ein Prozent der Herstellungskosten. Je nach der zum Haushalt gerechneten Kinder erhöht sich die Zulage. Jahreseinkommensgrenzen liegen bei 70.000 bzw. 140.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare, mit einer Erhöhung von 30.000 Euro pro Kind.

Weitere Fördermittel für Käufer von Immobilien sind z. B. Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage bei Bausparvertrag oder vermögenswirksame Leistungen, Sparbeträge, die durch den Arbeitgeber auf freiwilliger Basis in den Bausparvertrag eingebracht werden. Auch alle, die bereits im Besitz von Immobilien sind, können Fördergelder beantragen.


Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie gibt es für Alleinstehende mit einer jährlichen Höchstförderung von 512 Euro im Zeitraum von zehn Jahren, wobei ein Mindestsparvolumen von wenigstens 512 Euro jährlich erreicht sein muss. Einkommensgrenze: 25.000 Euro.

Wohnungsbauprämien werden also nur Bausparern mit vergleichsweise geringem Einkommen gewährt und durch das Finanzamt auf das Bausparkonto überwiesen. Dort ist die Wohnungsbauprämie auch zu beantragen, die über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird, unabhängig von einer möglichen längeren Laufzeit des Bausparvertrages selbst.

Allerdings besteht hier die Möglichkeit, über einen neuen Vertrag auch einen erneuten Antrag auf Wohnungsbauprämie zu stellen. Nicht vergessen: Diese Form der Förderung muss jährlich neu beantragt werden.

Die Bausparkassen erleichtern ihren Kunden das Prozedere enorm: Jeweils Januar verschicken diese mit den üblichen Kontoauszügen auch Antragsformulare für die Wohnungsbauprämie. Also, - einfach ausfüllen und an die Bausparkasse zurücksenden. Alle Übrige erledigt die Bausparkasse.

Hat man seinen Förderantrag regelmäßig fristgerecht eingereicht, kann leider noch ein weiterer Stolperstein warten: All jene, die ihren Bausparvertrag sicher in der Tasche haben, aber innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren auf ihr Bausparguthaben zugreifen, verlieren nicht nur alle Ansprüche auf Förderung. Sie müssen sogar die gesamte Fördersumme wieder zurückzahlen.


Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage mit einer Einkommensgrenze von 17.900 Euro bringt in zehn Jahren maximal 480 Euro bei einer gleichzeitigen Sparleistung wenigstens des selben Betrages pro Jahr. Ehepaare profitieren bei beiden Förderungen in entsprechend doppelter Höhe. Bei der Einkommensberechnung wird das tatsächlich zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttojahreseinkommen zugrunde gelegt.

Auch die Arbeitnehmer Sparzulage unter Bezug vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber bietet für Geringverdiener attraktive Optionen. Arbeitgeber können Aktieninvestitionen oder Bausparen monatlich und regelmäßig fördern. Beträge können je nach Unternehmen etwa zwischen 5 und 50 Euro liegen.


Arbeitgeberdarlehen

Eine andere Möglichkeit bietet ein Arbeitgeberdarlehen, eine freiwillige Sozialleistung, die viele Unternehmen ihren Mitarbeitern zu günstigen Zinskonditionen gewähren, welche zumeist unter dem marktüblichen Satz liegen. Zinsvorteile müssen jedoch als geltwerte Vorteile bei der Steuer berücksichtigt werden.

Wichtig für Eheleute: Auch der Partner muss durch seinen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, sonst wird es nichts mit dem doppelten Förderbetrag. Wie die Wohnungsbauprämie ist auch die Arbeitsnehmersparzulage jährlich beim Finanzamt neu zu beantragen. Und auch der Anspruch auf Förderung erlischt hier ebenso, wenn man vor Ablauf von sieben Jahren die Mittel seines Bausparguthabens antastet.


Stadtumbau Ost

Das spezielle Förderprogramm Stadtumbau Ost ist auf die Gestaltung lebendiger ostdeutscher Stadtzentren gerichtet: Man möchte Immobilienkäufer und Bauherren von der grünen Wiese zurück in die Städte locken. Käufer von Immobilien können sich über acht jährlich gewährte Raten von je 1.500 Euro freuen, Kindergeldberechtigte erhalten zusätzlich 300 Euro pro Kind on Top. Die Förderung Stadtumbau Ost kann zusätzlich zu anderen Förderungen beantragt werden.

Wer kommt in den Genuss dieses Programms? Alle, die bereit sind, deutlich mehr in eine City-Immobilie zu investieren, als sie dafür jeweils Förderung erhalten. Steuervorteile gemäß § 10 f dürfen bei Antragstellung noch nicht geltend gemacht worden sein.

Für entsprechende Gebäude ist ein vor 1949 datiertes Baujahr zwingend, es sei denn, es handelt sich um zwischen 1949 und 1959 errichtete, zu Teilen oder komplett unter Denkmalsschutz stehende Gebäude. Alle Bauarbeiten müssen mit dem Stadtentwicklungskonzept der jeweiligen Gemeinde Hand in Hand gehen.

Die Investitionszulage Ost wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Es gibt sie für:

Wie Stadtumbau Ost wird auch die Investitionszulage Ost zusätzlich zu weiteren Förderungen geleistet. Zusätzlich kann der Staat den Kauf einer Immobilie mit staatlichen Darlehen bzw. bei der Finanzierung der kontinuierlichen Aufwendungen wie z. B. Betriebskosten unterstützen. Die Laufzeiten solcher Darlehen liegen für gewöhnlich zwischen 5 und 15 Jahren. Zinsen oder Tilgung sind hier zumeist nicht zu leisten, - vorausgesetzt natürlich, der Darlehensnehmer bewegt sich zuverlässig innerhalb der bei Vertragsschluss festgelegten Fristen.


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