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Bauherrenhaftpflicht Versicherung

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Bauherren vor während der Bauzeit zu leistenden Schadensersatzansprüchen Dritter auf deren Baustellen. Schon von Gesetzes wegen sind Bauherren gehalten, verschiedene Pflichten zu erfüllen.

Aber auch der Schutz vor Umweltkatastrophen sollte beim Haubau durch die Möglichkeit des Einsatzes von Hochwasser-Schutzsystemen entsprechend berüchtichtigt werden.

Verkehrssicherungspflicht bedeutet: Jeder Bauherr trägt Sorge, dass sowohl Baustelle als auch Zufahrten und Materiallager verkehrssicher sind. Rutschen Fahrradfahrer oder Fußgänger auf zum Grundstück gehörenden verschlammten Gehwegen oder Fahrbahnen aus, ist der Bauherr in der Pflicht. Verkehrssicherung bedeutet außerdem, dass beauftragte Bauunternehmen alle Materialien vorschriftsmäßig sichern und lagern, so dass keine Unfälle entstehen können.

Der Bauherr hat eine allgemeine Überwachungspflicht. Die Möglichkeiten, auf Baustellen zu Schaden zu kommen, sind vielfältiger Natur: Herabfallendes Baumaterial verletzt Personen, die die Baustelle besichtigen möchten. Oder einer Ihrer Bagger beschädigt die Wurzeln eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes. Kinder fallen in einen ungesicherten Schacht. In diesem Fall haften Eltern eben nicht für ihre Kinder, sondern Sie als Bauherr.

Auswahlpflicht bedeutet, dass laut geltender Rechtssprechung auch technisch unbegabte Bauherren Baufirmen und Handwerker mit genügender Sorgfalt auszuwählen haben. Tun sie dies nicht, tragen unter Umständen allein sie die Verantwortung für Pfusch am Bau oder unprofessionelle Ausführung. Dies gilt auch bei delegierender Beauftragung von Bauleitern, Bauunternehmen, Architekten und Handwerksfirmen, denn der Bauherr allein hat die Gefahrenstelle ursprünglich veranlasst.

Laut Baustellenverordnung muss für Bauvorhaben, bei dem mehrere Unternehmer agieren, ein besonderer Koordinator eingesetzt sein, der die Einhaltung der Arbeitsschutz- Gefahrgutvorschriften organisiert. Will der Bauherr die Aufgaben des Koordinators nicht selbst leisten, muss er einen solchen offiziell bestimmen.

Kann man Ihnen als Bauherr im Schadensfall eine Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflichten nachweisen, müssen Sie in unbegrenzter Höhe haften. Eine Bauherrenhaftpflicht bietet guten Schutz vor den potentiellen finanziellen Konsequenzen auftretender Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eigenleistung sowie Nachbarschaftshilfe können mitversichert sein. Und durch die Aufnahme einer gewissen individuellen Selbstbeteiligung spart man bares Geld. Wichtig: Nennen Sie dem Versicherer bei Vertragsschluss Ihren Kostenanteil an Eigenleistung. In diesem Fall ist die gesetzliche Haftpflicht am Bau helfender Personen eingeschlossen, gleichgültig, ob diese für ihre Hilfe bezahlt werden oder nicht.


Deckungsumfang der Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherungen leisten, wenn man Sie zu unrecht auf Schadensersatz verklagt und sorgt für die Abwehr unbegründeter Ansprüche, indem sie Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten übernimmt.

Im Einzelnen kann geleistet werden im Zusammenhang mit:

Nicht immer ist eine Bauherrenhaftpflicht Versicherung notwendig: Bei allen Bauvorhaben bis etwa 25.000 Euro haftet die Privathaftpflicht.

Bauherrenhaftpflichtversicherungen zeichnen sich u. a. durch ihre zeitliche Befristung aus. Beiträge werden einmalig geleistet, der Versicherungsschutz umfasst alle Angelegenheiten, die bis zum Abschluss der Arbeiten bzw. höchstens noch zwei Jahre im Anschluss daran anfallen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung muss nicht gekündigt werden: Sie läuft ganz automatisch aus.

Vergleichen lohnt sich immer: Bei vielen Versicherern kann man sein Bauvorhaben schon für unter 100 Euro absichern, wobei sich der Beitrag nach den Gesamtkosten des Vorhabens richtet; der Versicherungsschutz ist mit einem Tausendstel der Bausumme anzusetzen. Aufgrund der realistischen Möglichkeit, dass jemand bleibende gesundheitliche Schäden davontragen und Schmerzensgeldforderungen entstehen könnten, sollte die Deckungssumme nicht weniger als zwei Millionen betragen.


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