Die Grundbesitzer Haftpflicht
Alle Eigentümer von Wohnungen, Häusern wie Grundstücken haften, sobald jemand durch mangelhafte Absicherung ihres Besitzes zu Schaden kommt. Lockere Platten von Gehwegen sowie Teppiche, rutschige Treppen, morsche Bäume und schlechte Beleuchtung sind nur einige von zahlreichen Unfallquellen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflichten.
Einfamilienhäuser wie auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Häuser mit Einliegerwohnung und Mehrfamilienhäuser sollten versichert werden.
Deckungsumfang der Haushaftpflicht Versicherung
Mitversichert ist zumeist auch das Risiko aus Eigentum und Besitz von im Inland gelegenen Wochenendhäusern, Ferienwohnungen, Kleingärten, unbebauten Grundstücken wie selbstgenutzten Gärten oder Bauerwartungsland. Hier gehören Garagen, Stellplätze und Kinderspielplätze mit Geräten dazu.
Die gesetzliche Haftpflicht von Ehegatten bzw. Lebensgefährten und zum Haushalt gehörender Kinder ist mitversichert; für Schäden, die diese bei Handlungen verursachen, die im Interesse des Versicherten liegen. Dazu gehören Streu- und Räumarbeiten oder die Versorgung von Haus und Garten.
Oft mitversichert: Gewässerschäden, z. B. aus Lagerung umweltgefährdender Stoffe in Kleingebinden. Will man solche Stoffe in größerem Umfang lagern, wie bei Heizöltanks, müssen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden.
Ebenfalls mitversichert:
- Tierhaltung zahmer Haustiere, gezähmter Kleintieren und Kulturbienen,
- Bepflanzungen auf Gärten und Teichanlagen,
- Verwendung von Arbeitsgerät für Haus- und Grundbesitz, wie Rasenmäher und Schneeräumgeräte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen,
- Abwässer-Sachschäden,
- Sachschäden durch Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen wie Rauch, Ruß oder Staub.
Nicht versicherte Risiken sind:
- unter Vorsatz verursachte Schäden,
- die Haltung von Hunden, Rindern, Pferden, Reit- und Zugtieren sowie wilden Tieren,
- Halten und Lenken von zulassungspflichtigen Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- Schäden an Gemietetem oder Geliehenem,
- Ansprüche aus einem Verschwinden von Gegenständen,
- zu gewerblichen Zwecken vermietete Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten, auch in Teilen.
Dabei deckt die Haushaftpflicht und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung deckt nicht alle sonstigen Gefahren des Alltagslebens, die ansonsten durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Im Schadensfall müssen Haftpflichtschaden zumeist spätestens innerhalb von acht Tagen an die zuständige Geschäftsstelle gemeldet werden.