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Energieausweis - Verfahren zur Ermittlung der Energieeffizienz

Energieausweise dienen dazu, die Energieeffizienz von Gebäuden zu vergleichen und weisen Energie-Kennwerte aus, für deren Ermittlung zwei Verfahren existieren: Energieeffizienz wird entweder über den Energiebedarf des Hauses oder als Verbrauchskennwert auf der Basis des realen Verbrauchs ermittelt, je nachdem, um welchen Haustyp und welche Hausgröße, Baujahr und Energiebauweise es sich handelt.

Energiebedarf meint hier die innerhalb der Gesamtheit des Gebäudes zum Heizen und für Warmwasser benötigte Energie. Dieser wird anhand von Gebäudedaten wie energetischer Zustand von Außenwänden, Dachbeschaffenheit und Form der Heizungs- und Warmwasseranlage festgestellt.

Ermittelte Werte machen jedoch keinerlei Aussagen über individuelle Heizgewohnheiten, den Energiebedarf einzelner Gebäudeteile oder des regionalen Standorts. Das Ziel: Errechnete Energiebedarfswerte sollen möglichst objektive Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudetyps liefern.

Der Energieverbrauchs-Kennwert bestimmt sich anhand des realen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre, unter Berücksichtigung ungewöhnlicher Leerstände und Vornahme der so genannten Witterungsbereinigung, gestützt auf Klima-Durchschnittswerte: Einwirkungen wie etwa besonders harte oder auch milde Winter fließen in die Berechnung mit ein.

Eines kann der Energieausweis also nicht leisten: Sowohl Energieverbrauchs-Kennwert als auch Energieausweise auf der Basis zuvor kalkulierten Energiebedarfs sagen nichts über den gegenwärtigen, tatsächlichen Energieverbrauch.

Bei Neubauten, Modernisierung sowie An- oder Ausbauten ist es Standard, den Energieausweis auf der Basis des durch den Ingenieur berechneten Energiebedarfs auszustellen. Eigentümer bereits bestehender Gebäude entscheiden, ob sie vom errechneten Energiebedarf oder lieber vom gemessenen Verbrauch ausgehen möchten bzw. sich einen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellen lassen.

Ausnahme: Wohnhäuser mit maximal vier vor November 1977, dem Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung, erbauten Wohnungen. Hier ist ein Bedarfsausweis zwingend, - sofern nicht später ausreichend modernisiert wurde. Eigentümer von Büro- und Geschäftshäusern können frei zwischen verbrauchs- oder bedarfsbezogenem Energieausweis wählen.

Sofern die Energieeffizienz über bezahlbare, dem Eigentümer zumutbare Modernisierungen erhöht werden kann, ist der Eintrag von passgenauen Modernisierungsempfehlungen notwendig. Obwohl diese potentiellen Käufern, Pächtern und Mietern wichtige Informationen liefern können, legt der Gesetzgeber Wert darauf, zu betonen, dass diese keinesfalls eine detailgenaue Energieberatung ersetzen.

Bei Neubau, Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden und Gebäudeteilen müssen Energiepass inklusive Modernisierungsempfehlung möglichen Käufern bzw. Mietern zur Einsicht vorgelegt, bei öffentlichen Gebäuden sogar übergeben werden.

Keine Regel ohne Ausnahme(n). Für Gebäude, die unregelmäßig oder speziell genutzt werden, gelten Sonderbestimmungen, wie für Ferienhäuser, Zelte oder Garten Gewächshäuser. Und bei einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern sowie Bauten unter Denkmalschutz müssen Eigentümers keinen Energieausweis zeigen.

Eigentümer nach 1965 errichteter Wohngebäude müssen seit dem 1. Januar 2009 Interessenten und Mietern vor Vertragsabschluss einen Energieausweis vorlegen. Für Nichtwohngebäude wie Geschäftshäuser gilt dies ab dem 1. Juli 2009. Verweigern Eigentümer die unverzügliche Vorlage des Energiepasses, drohen saftige Bußgelder. Aufgepasst: Für bereits bestehende Verträge gilt diese Vorlagepflicht nicht.


Energieausweis Aussteller

Energieausweise für Neubauten stellen so genannte Bauvolageberechtigte bzw. Sachverständige aus. Ansonsten sind nach § 21 EnEV Absolventen der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen und verwandter Fachbereiche ausstellungsberechtigt, außerdem Bau-, Ausbau- und Anlagentechnikfachleute wie z. B. Schornsteinfeger sowie staatlich geprüfte Techniker aus dem Gebäude-Energiebereich. Handwerkskammern und Verbraucherzentralen informieren über Ansprechpartner für die jeweilige Region.


Energieausweis Kosten

Und der Preis? Die Kosten des zehn Jahre gültigen Energieausweises werden zwischen Aussteller, - der allerdings weder behördlich geprüft noch zugelassen sein muss -, und Auftraggeber individuell ausgehandelt. Daher kann es sich durchaus bezahlt machen, im Vorfeld eine Reihe an Angeboten zu sichten und sorgfältig zu vergleichen.


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