Hausbau & Renovieren | Wohnen & Einrichtung | Garten | Dekorieren & Basteln

Hausbau & Renovieren

» Hausbau
   - Hausplanung
   - Bauweisen
   - Baustoffe
   - Architekten Haus
   - Der Baumeister
   - Baumängel
   - Plattenfundament
   - Kellerbau
   - Kellerabdichtung
   - Wärmedämmung
   - Haustür
   - Fensterrahmen
   - Fensterläden
   - Rolladen Systeme
   - Carport Bausatz
   - Immobilienbewertung
   - Haus Kaufvertrag
   - Fertighaus
   - Wintergarten
   - Brunnenbau
» Heizung
» Renovierung
» Energie
» Baufinanzierung
» Versicherung

Service

» Inhaltsverzeichnis

ABout US

» Kontakt & Impressum

Der Baumeister

Der Baumeister

Ein Baumeister plant Eigenheime nach Maß. Er zeichnet für Planung, Management und Bauausführung verantwortlich. Das einzige, was der Auftraggeber noch tun muss, ist, in sein schlüsselfertiges, komplett ausgestattetes neues Heim einzuziehen.

Im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz wird der Begriff des Baumeisters in Deutschland sowohl für Architekten als auch für Bauingenieure verwendet. Ein explizites Berufsbild des privatwirtschaftlichen Baumeisters mit entsprechender Bezeichnung existiert in Deutschland nicht (mehr). Architekten und Bauingenieure sind in Österreich und der Schweiz lediglich planerisch tätig; der staatlich geprüfte Baumeister ist der Fachmann, der sich in allen Bereichen des Bauvorhabens engagiert.


Aufgaben des Baumeisters

Ein guter Baumeister legt Wert auf Transparenz und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: Jeder Schritt des Bauvorhabens ist sehr genau nachvollziehbar, kostenmäßig gut überschaubar und weitestgehend transparent. Ein detaillierter, pauschalierter Kostenvoranschlag bietet hier Planungs- und Kostensicherheit.

Teil der umfassenden Planung sind eine kalkulatorische, aber auch eine technische Bearbeitung des Angebots sowie das Entwickeln des Baustelleneinrichtungs- und -ablaufplans einschließlich der Vermessungsarbeiten.

Der Baumeister berechnet und plant die Ingenieurbaumaßen (wie z. B. das statische Gefüge) und übernimmt Bauleitung und –überwachung während der gesamten Bauphase. Seine Gewerbeberechtigung schließt das Recht ein, Auftraggeber bei Behördengängen und vor Körperschaften öffentlichen Rechts zu vertreten.

Außerdem kümmert sich der Baumeister planerisch nicht nur um den erforderlichen Personaleinsatz inklusive Einhaltung der Arbeitsschutz Bestimmungen, sondern auch um die Disponierung von Baumaterial und Gerätschaften.

Desweiteren nimmt der Baumeister Grundstücksbeschaffenheit und –lage sowie weitere Faktoren wie beispielsweise die Aussicht vor Projektstart genau unter die Lupe. Ziel: Anhand der vorgefundenen Bedingungen optimale, langfristige Wohnqualität für die zukünftigen Bewohner zu ermöglichen.

Viele Baumeister berücksichtigen inzwischen auch die Prinzipien des Feng Shui bei der Hausplanung. Auch Umbauten und Sanierung wie Dachdämmung, Fensteraustausch oder die Trockenlegung von Mauern gehören zu den Aufgaben des Baumeisters.

Ein erfahrener Baumeister ist ein Bauprofi, der im günstigsten Fall mit seriösen und etablierten Firmen seit längerem zusammenarbeitet, selbst eine solche Baugesellschaft besitzt bzw. sich bemüht, die am besten geeigneten Firmen und Handwerker wie Zimmerleute und Dachdecker für sein individuelles Objekt zu finden und zu koordinieren.

Während der gesamten Bauphase kontrolliert der Baumeister, ob die einzelnen Schritte des Bausvorhabens termingerecht fertiggestellt werden. Anschließend rechnet er über die erfolgten Leistungen ab bzw. kontrolliert die Rechnungsstellung der Drittunternehmen. Auch die Einleitung der letztendlichen Bauabnahme fällt in sein Ressort.

Das Bauprojekt kann als Pauschalpreis oder nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden. Die Kostenkalkulation richtet sich dabei üblicherweise nach dem m³ des Gebäudes bzw. über die in der Ausschreibung genannten Mengenvorgaben bzw. Stückzahlen.


Pflichten und Rechte des Baumeisters

Bei einem derart umfangreichen Leistungskatalog stellt sich schnell die Frage nach der Haftung für den ungünstigen Fall, dass man den schlüsselfertigen Bau seines Traumhauses vertrauensvoll, aber zum eigenen Nachteil in die Hände eines einzigen Ausführenden gelegt hat.

Gewährleistungsfristen betragen nach Fertigstellung drei Jahre, wobei für den Auftraggeber eine zwingende Mängelrügepflicht besteht, d. h., als solche bezeichnete Mängel müssen angezeigt werden, um Schadenersatz geltend machen zu können. Vorsicht auch bei Zahlungsverzug: Auch hier kann man als Auftraggeber Ansprüche verwirken.

Nicht jede berechtigt verlangte Mängelbeseitigung erfordert völlig neue Arbeiten am Objekt, - auch Austausch oder mehrfache Verbesserung sind möglich, und der Baumeister haftet nur bis zur Höhe des Nettoauftragswerts seiner erbrachten Leistung. Nicht haftbar gemacht werden kann der Baumeister für Schäden, die durch Dritte wie Lieferanten entstehen.

Viele Baumeister offerieren inzwischen eine kostenlose Erstberatung: Auf ihren jeweiligen Internet-Präsenzen kann mittels Gutschein ein Erstberatungs-Gespräch unkompliziert vereinbart werden. Bauherren, die bei Ihrem Projekt auf Nummer Sicher gehen, überlassen bei der Wahl eines kompetenten Baumeisters nichts dem Zufall.


Anzeigen